Für private Mandanten

Arbeitsrecht für Führungskräfte

Wer Verantwortung trägt, verhandelt selten auf Augenhöhe mit Formularverträgen. Wir beraten Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte in allen Phasen des Dienstverhältnisses — vom Eintritt bis zum Ausstieg.

Diskretion ist dabei Arbeitsgrundlage: Viele unserer Mandate entstehen in laufenden Verhandlungen, in denen Zwischentöne zählen. Wir sorgen dafür, dass Verträge halten, was Positionen versprechen.

Womit wir betraut werden

  • Geschäftsführer- und Vorstandsdienstverträge
  • Ein- und Austrittsverhandlungen
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
  • Nachvertragliche Wettbewerbsverbote
  • Vergütung, Boni, Beteiligungsmodelle
  • Organhaftung und Freistellung
  • Kündigungsschutz und Trennungssituationen
  • Begleitung bei Wechsel und Neuausrichtung