Für private Mandanten
Arbeitsrecht für Führungskräfte
Wer Verantwortung trägt, verhandelt selten auf Augenhöhe mit Formularverträgen. Wir beraten Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte in allen Phasen des Dienstverhältnisses — vom Eintritt bis zum Ausstieg.
Diskretion ist dabei Arbeitsgrundlage: Viele unserer Mandate entstehen in laufenden Verhandlungen, in denen Zwischentöne zählen. Wir sorgen dafür, dass Verträge halten, was Positionen versprechen.
Womit wir betraut werden
- Geschäftsführer- und Vorstandsdienstverträge
- Ein- und Austrittsverhandlungen
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
- Nachvertragliche Wettbewerbsverbote
- Vergütung, Boni, Beteiligungsmodelle
- Organhaftung und Freistellung
- Kündigungsschutz und Trennungssituationen
- Begleitung bei Wechsel und Neuausrichtung